Skatverein Glashütter Markt-Asse (GMA)


SATZUNG

§ 1 Mitgliedschaft

1.1 Im Skatverein GMA kann jeder skatspielende Interessent Aufnahme finden.

1.2 Ihm stehen bis zu fünf Probespielabende zu. Nach fünf Probespielabenden kann er entscheiden, ob er dem Verein beitreten möchte (im Falle des Eintritts gehen die fünf Spielabende in die Vereinswertung ein).

1.3 Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand mit Mehrheitsbeschluss.


§ 2 Beiträge

2.1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72€ im Kalenderjahr, für jedes Quartal 18€. Schüler und Auszubildende unter 18 Jahren bezahlen den halben Beitrag.


2.2. Der Beitrag wird vom Kassierer am ersten Spieltag eines jeden Quartals im Voraus erhoben, darin ist der Verbandsbeitrag an den Deutschen Skatverband (DSKV) enthalten.

2.3 . Der Verbandsbeitrag ist vom Kassierer am Beginn jeden Jahres an die
Verbandsgruppe zu überweisen.


§ 3 Vereinsrechte und Pflichten

3.1. Der Skatverein „Glashütter Markt-Asse“ ist den Satzungen des Deutschen Skatsverbandes unterstellt. Somit sind alle Mitglieder verpflichtet, ein faires Skatspiel zu pflegen und nach den Bestimmungen der vom DSKV aufgestellten Skat-Ordnung ihr Spiel auszurichten

3.2. Der Skatverein bleibt jedoch frei in seinen Entscheidungen, die die Belange des
Vereins betreffen

3.3 . Das Bestehen des Vereins ist abhängig von

a) der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem DSVK
b) von der Anzahl seiner Mitglieder

Der Verein gilt als aufgelöst, wenn er weniger als drei Mitglieder zählt.


§ 4 Vereinsvorstand

4.1. Die Mitglieder des Skatvereins wählen aus ihrer Mitte fünf Vorstandsmitglieder für
zwei Jahre.

1. eine/n Vorsitzende/n
2. eine/n Stellvertreter/in
3. eine/n Spiel- und Turnierleiter/in
4. eine/n Kassierer/in
5. eine/n Schrift- und Protokollführer/in

4.2. Der Vereinsvorstand hat die Interessen seiner Vereinsmitglieder im Sinne des Vereins bestmöglich zu vertreten und die Einhaltung der Satzung zu gewährleisten.


§ 5 Versammlungen

5.1. Einmal im Jahr, möglichst im letzten Vierteljahr, muss eine Mitgliederversammlung
durchgeführt werden. Der Vorstand muss Bericht erstatten und entlastet werden.

5.2. Auf Antrag von mindestens 25% der Mitglieder ist innerhalb von drei Wochen eine
außerordentliche Versammlung einzuberufen. Die Tagesordnung ist den Vereinsmitgliedern 14 Tage vorher bekannt zu geben.

5.3. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge einzubringen. Anträge werden dem Vorstand in
schriftlicher Form 14 Tage vor der Versammlung zugestellt. Mit einfacher Mehrheit ist ein Antrag angenommen.

5.4. Initiativanträge sind zulässig, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür  stimmt.


5.5. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit eine außerordentliche Versammlung
einzuberufen


§ 6 Spielordnung und Pflichtspiele


6.1. Im Skatverein „GMA“ werden Pflichtspiele mit einem halben Cent abgerechnet.
Für jedes verlorene Spiel werden 0,50 Cent Strafgeld erhoben.
Diese Gelder fließen der Vereinskasse zu.
Schüler und Auszubildende unter 18 Jahren bezahlen in der Endabrechnung eines jeden
Spielabends den halben Betrag.

6.2. Es wird an Vierer- oder Dreiertischen gespielt.
Ab Tisch 1 wird nach den erzielten Punkten des vorigen Spieltages gesetzt.
Listenführer am jeweiligen Tisch ist immer der Beste vom letzten Spieltag.
Ab dem 1. Spieltag im Oktober einschließlich des letzten Wertungsspieltages

spielen die jeweils Ranglistenbesten an Tisch 1 + 2.

An den übrigen Tischen wird wie bisher gespielt.

6.3. Gespielt wird pro Spieltag eine Serie von 48 Spielen an Vierertischen, 36 Spiele an
Dreiertischen. Innerhalb der Spielsaison, von Januar bis Dezember eines Jahres, sind für
jedes Mitglied 30 Pflichtspieltage erforderlich, um Vereinsmeister, Vizemeister oder
beste Dame zu werden. Im letzten Quartal sind fünf Pflichtspiele vorgegeben.


6.4. Kommt aufgrund fehlender Reizung am Tisch kein Spiel zustande, wird ein Ramschspiel
durchgeführt. Der Spieler mit den meisten Punkten nach dem Ramschspiel erhält ein
zusätzliches verlorenes Spiele angeschrieben.
Bei Punktgleichheit entscheidet der letzte Stich.

6.5. An den ersten vier Spielabenden jeden neuen Jahres werden die Tischverteilungen
ausgelost, ab dem fünften Spielabend wird gemäß erreichten Spielpunkten wieder
gesetzt.


§7 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder


7.1. Aus dem Verein kann durch den Vorstand mit mehrheitlicher Abstimmung
ausgeschlossen werden:
a) wer sich unsportlich verhält
b) wer sich vereinsschädigend verhält
c) wer zwei Quartale den Beitrag schuldet


7.2. Legt das Mitglied hiergegen Widerspruch ein, so entscheiden die Mitglieder auf einer
außerordentlichen Versammlung mit Mehrheitsbeschluss über den Ausschluss.

7.3. Werden aus der Vereinskasse Veranstaltungen bezahlt, z.B. Ausfahrten, Essen,
Grillfeste, interner Preisskat, Pflichtspiele etc., haben Nichtteilnehmer keinen Anspruch
auf anteiligen Ersatz. Das Gleiche gilt für ausscheidende bzw. ausgeschlossene
Mitglieder.
Der Vorstand hat das Recht, Spesen aus der Vereinskasse zu erstatten


7.4. Die Satzung kann nur geändert werden, wenn mehr als 50% aller anwesenden
Vereinsmitglieder für die Änderung sind.



Hamburg, 16.12.2006

Andreas Völckers
1. Vorsitzender